EU-Verordnung zum Saatgut: Langsam stirbt die Artenvielfalt

Die EU-Kommission rudert bei der geplanten Regulierung von Saatgut zurück – ohne jedoch in der Sache Klarheit zu schaffen. Umweltorganisationen sind aufgebracht und wollen den Protest verschärfen.

Die EU-Kommission versucht, die Bürger über die geplante Verordnung zur Regelung des Saatguts zu beruhigen. Offenbar aufgescheucht durch den massiven Protest der Leser auf einen Bericht der Deutschen Wirtschafts Nachrichten, veröffentlichte die Kommission am 24.4.2013 eine „Klarstellung“.

 

Sie lautet:

 

Die EU-Kommission weist Medienberichte über Regulierungspläne für den Obst- und Gemüseanbau in Hobbygärten zurück.

 

Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden. Sie sind von den neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit, die die Kommission Anfang Mai vorstellen wird, – entgegen anderslautenden Meldungen – nicht betroffen.

 

Die neuen Regeln gelten für ausschließlich professionelle Akteure, wie beispielsweise Landwirte oder Gartenbaubetriebe, die pflanzliches Saatgut erzeugen.

 

Für Kleinstunternehmen jedoch wird es Ausnahmen geben, um für sie die administrativen Hürden und Kosten zu minimieren. Die Anforderungen an sie bezüglich Kennzeichnung und Verpackung werden gering sein.

 

Auch für alte Sorten sollen schwächere Regeln gelten. Aus Transparenzgründen muss dieses Saatgut zwar auch registriert werden, allerdings in einfacher Form und auf der Grundlage von historischen Daten und praktischer Erfahrung. Tests sind nicht vorgesehen.

 

Die Annahme des Gesetzespaketes zur Tier- und Pflanzengesundheit ist für den 6. Mai geplant.

Die „Klarstellung“ ist nur auf den ersten Blick freundlich. Denn der Teufel liegt im Detail: Die EU-Kommission wird….

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